Häufig gestellte Fragen
Welche Schafttechnik ist die Beste?
Genau die, die zu Ihnen, Ihren Stumpfverhältnissen. Ihrem Aktivitätsgrad und Ihren Zielen passt. Es gibt keine allgemeine „beste Lösung“. Alle Lösungen müssen individuell entwickelt werden. Im besten Fall probiert Ihr Techniker mit Ihnen verschiedene Lösungsansätze mit Hilfe von Probeschäften einfach aus.
Ich habe einen MAS-Schaft bekommen. Damit kann ich super sitzen, beim Laufen habe ich allerdings immer große Schmerzen im Bereich des „Ohres“!
Leider wurde hier nicht vorab erklärt, dass der MAS-Schaft ein hochaktives Schaftsystem ist. Das bedeutet für den Anwender, dass er über eine gute Restmuskulatur verfügen muss. Weiterhin muss er lernen, diese bei jedem Schritt intensiv einzusetzen. Dieses macht zunächst müde – beherrscht ein Oberschenkelamputierter dieses jedoch, hat er einen maximalen Nutzen mit dem MAS-System.
Mein Schaft ist zu eng geworden.
Hier gilt: Bevor sich ein Schaft von alleine verändert, verändert sich immer der Mensch der darin steckt! Aufklärung tut not!
Nimmt der Mensch ab, fühlt sich der Schaft zu weit an. Nimmt der Mensch zu, ist es eben umgekehrt.
Nimmt der Mensch ab, fühlt sich der Schaft zu weit an. Nimmt der Mensch zu, ist es eben umgekehrt.
Mit meinem Schaft kann ich sehr gut gehen und stehen. Sitzen geht gar nicht!
Das tut höllisch weh und ich sitze immer schief auf einem Stuhl!
Auch in diesem Fall wurde der Anwender vorher nicht über das Wirkungsprinzip richtig aufgeklärt. Hier wurde ein sog. CAT-CAM (tuberumgreifender) Schaft hergestellt. Die Führung des Tuberknochens („Fahrrad-Knochen“) ist so hoch zu gestalten, dass diese auch tatsächlich der Tuberführungs-Aufgabe nachkommen kann. Im Umkehrschluss muss der Anwender für die sehr gute Prothesenführung während des Gehens Abstriche im „Sitzkomfort“ hinnehmen. Das ist alles machbar, wenn der Anwender vorher bestens informiert wurde!
Der allererste Schaft war immer noch der Beste!
Hatten Sie vorher eine Vergleichsmöglichkeit? Wenn dieser häufig ausgesprochene Satz kommt, erinnert sich der Anwender in den meisten Fällen an seine Interims-Prothesen-Zeit. Hochmotiviert und hier und da noch mit Schmerzmittel versehen, dachte man, so müsse es sein. Der Anwender akzeptiert dann schon einiges! Spätestens jedoch nach dem „ausschleichen“ der Schmerzmittel dreht sich die Situation häufig. Meistens wird parallel dazu gerade die sogenannte „Definitivprothese“ angefertigt. Und diese fühlt sich mit 100%er Sicherheit am Anfang komplett anders an. Auch hier wünschen wir uns eine bessere Vorabaufklärung der amputierten Prothesenträger. Am besten von Anfang an! Dazu fehlt jedoch in den meisten Fällen einfach nur die Zeit– besser ausgedrückt: Dafür wird sich in den meisten Fällen gar keine Zeit genommen bzw. zur Verfügung gestellt!
Wo finde ich die nächste Gehschule in meiner Nähe?
„Gehschule“ an sich ist ein Kunstwort. Es existiert überhaupt nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien zur Rehabilitation nach einer Amputation. Die Gehschulmaßnahme ist zwar ein Teil der gesamten Rehabilitationsmaßnahme, z.B. innerhalb einer stationären Reha-Maßnahme. Jedoch können Sie sicher sein, dass Sie im Maximum pro Tag höchstens 20 – 30 Minuten das Gehen trainieren werden! Den Rest der Reha verbringen Sie mit anderen Dingen. Es gibt natürlich Ausnahmen. In den meisten Fällen müssen Sie jedoch a) weitere Strecken in Kauf nehmen und b) eventuell eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten.
Momentan kommen immer mehr amputierte Prothesenträger auf die Idee „Gehschultherapie“ anzubieten – aber Vorsicht, den meisten fehlt klar der therapeutische Hintergrund!
Wir arbeiten gemeinsam mit einem von uns ausgebildeten Physiotherapeuten zusammen. Somit erhalten Sie wertvolle Tipps (wir nennen es „Hausaufgaben“) um das Gehen zu erlernen. Wöchentliche Meetings werden genutzt, um die Ergebnisse abzugleichen und wenn notwendig dagegen zu steuern. Wir sind der Auffassung, dass jeder individuelle Lösungen benötigt, um seine Ziele erreichen zu können – ab am Arbeitsplatz, ob im häuslichen Umfeld oder in der Freizeit.
Was kosten Prothesen? Steht mir eine teure Prothesenversorgung überhaupt zu?
Genehmigt die Krankenkasse das?
Es gibt seit einigen Jahren eine deutliche Rechtsprechung zu genau diesen Fragen. Grundsätzlich darf man davon ausgehen, dass der Kostenträger immer dann eine Prothese genehmigen und auch zahlen muss, sobald diese Ihnen einen oder mehrere Gebrauchsvorteile gegenüber Ihrer vorhanden Prothese bringen kann. Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen Sie maximal 10€ Zuzahlung. Den Rest übernehmen die Kostenträger. Prothesenversorgungen, die aufgrund von Berufsunfällen notwendig werden, haben es hier und da deutlich leichter genehmigt zu werden. Im Normalfall stehen jedem amputierten Versicherten eine Alltags- und eine Ersatzprothese sowie eine wasserfeste Gehhilfe seitens der Berufsgenossenschaftlichen Versicherungen zu. Auch hier gilt es natürlich im Einzelfall, den Gebrauchsvorteil durch eine andere oder neue Prothese darzustellen.
Mein Antrag wurde vom Kostenträger abgelehnt. Wie widerspreche ich dem am besten?
Grundsätzlich können Sie selbst den Widerspruch schriftlich im Falle einer Teil- oder Komplettablehnung einlegen. Sie finden die Widerspruchsbelehrung im Normalfall direkt auf Ihrem Ablehnungsschreiben. Unsere Empfehlung lautet: Suchen Sie sich einen kompetenten Fachanwalt (Sozialrecht), der sich mit unrechtmäßigen Ablehnungen im Bereich der Reha-Hilfsmittel auskennt und lassen Sie diesen Fachanwalt lieber das Widerspruchsverfahren gestalten. Sollte Ihr Widerspruch tatsächlich gerechtfertigt sein, wird Ihr Anwalt die Genehmigung in der Regel durchsetzen können. Es gibt verschiedene Opferverbände die ihren Mitgliedern eine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Im speziellen Falle der Ablehnung von Hilfsmitteln/Prothesen raten wir jedoch dazu, zum Fachanwalt zu gehen.
Wie häufig steht mir eine neue Prothesenversorgung zu?
Es gibt dazu keine eindeutige Rechtsprechung. Aus der Kriegsopferversorgung resultierte das „Märchen“, dass einem Amputierten höchstens alle vier bis fünf Jahre eine neue Prothese zustehe. Das stimmt jedoch so nicht! Wichtig ist, solange Sie mit Ihrer Versorgung zufrieden sind, kann diese auch länger als fünf Jahre getragen werden. Vorausgesetzt, die Hersteller der Prothese können das noch gewährleisten. Hier reden wir von Sicherheitsaspekten, die nicht zu unterschätzen sind! Daher lassen Sie Ihre Prothesen regelmäßig warten – bei uns findet das alle 6 Monate statt – zu Ihrer Sicherheit! Sollte z.B. ein neuartiges Kniegelenk, Schaftsystem oder Fußsystem auf den Markt kommen und Ihnen tatsächlich Gebrauchsvorteile bescheren, dann steht einer Neuversorgung im Grunde nichts mehr im Wege. Wenn Sie sich als Prothesenträger verändern (Ab- oder Zunehmen) muss sich auch Ihre Prothese verändern. Meistens endet das in einer neuen Schaftversorgung. Es kann aber auch dazu führen, dass Sie eine komplett neue Prothese erhalten (z.B. aus Gewährleistungsgründen, Ihre Aktivität hat zu- oder abgenommen, usw.)